Industrieteilnahmebedingungen

1. Allgemeine Informationen
Erstellte Angebote beinhalten die beschriebenen Leistungen. Es werden keine Optionen auf Angebote gegeben. Zusätzliche Präsenz
durch die Platzierung von Werbematerial ist möglich. Die benötigten Materialien sind vom Sponsor selbst zu stellen. Mit der Rücksendung
Ihrer unterzeichneten Bestellung / Abgabe durch den Webshop gilt Ihre Zusage als verbindlich und bildet die Vertragsgrundlage.
Die verwendeten Angebotsbilder sind Musterabbildungen und können im Vergleich zur umgesetzten Leistung in Form, Farbe, Quantität
und Qualität abweichen. Die Interplan AG informiert Sie über alle Details der Abwicklung der gebuchten Leistung und verpflichtet
sich zur Umsetzung der beschriebenen Leistungen.

Die Interplan AG agiert als Veranstalter des Industrieteils und schließt sämtliche Verträge mit der Industrie in eigenem Namen und
auf eigene Rechnung ab. Sollte für eine CME-Zertifizierung des Kongresses durch die zuständige Landesärztekammer eine Offenlegung
aller gezahlten Ausstellungs- oder Sponsoring-Summen notwendig sein, so behält sich INTERPLAN vor dem Folge zu leisten.
Dazu werden lediglich Firmenname und Summe offengelegt. Persönliche Daten werden keinesfalls weitergegeben.

Der DOG-Kongress versteht sich als Plattform für hochwertige Fort- & Weiterbildung, zukunftsweisende Entwicklungen und aktiven
Austausch in der Ophthalmologie. Daher wird großen Wert auf die Zusammenstellung des Programms, als auch auf die Auswahl
der Aussteller gelegt. Zum Kongress wird den Firmen eine Teilnahme ermöglicht, die direkt in der Ophthalmologie tätig sind und /
oder entsprechende Produkte oder einschlägiges Fort- und Weiterbildungsmaterial im Bereich der Ophthalmologie und der rasanten
Weiterentwicklung dieses Fachgebietes aufweisen können. Ferner werden passende Fachverbände und Vereine nach Prüfung zugelassen.
Grundsätzlich steht der deutliche ophthalmologische Bezug eines jeden Ausstellers im Vordergrund und er bekennt sich,
den DOG-Kongress auch künftig in seinen Kernzielen zu unterstützen.

2. Standplatzvergabe
Die Vergabe der Standplätze erfolgt bei einer Buchung bis 27. Januar 2023 anhand der Gesamtbeteiligung der Firma an der DOG23
sowie an der Beteiligung der letzten drei DOG-Kongresse und Treuejahre seit 2011. Wir veröffentlichen nach diesem Stichtag die Liste. Die Zuteilung der Standflächen erfolgt dann in der Reihenfolge der Liste. Bei einem gleichen Beteiligungsbetrag erhält die Buchung Vorrang, die früher eingegangen ist. Firmen, die sich nach dem 27. Januar 2023 anmelden, werden platziert, sobald die Platzierungen der Firmen, die
sich bis zum Stichtag angemeldet haben, abgeschlossen sind.
Besondere Wünsche werden im Rahmen der Möglichkeiten erfüllt. Eine Verbindlichkeit des Standplatzes und der Größe kann daraus
nicht abgeleitet werden. Sollten Sie keine präzisen Angaben hinsichtlich der Standmaße und Standarten angeben, behält die INTERPLAN
AG sich das Recht vor, Ihre Standfläche geringfügig größer oder kleiner zu gestalten und den Stand nach eigenem Ermessen
einzuplanen (s. auch Pkt. 3, AGBs). Nach Fertigstellung der Aufplanung werden Ihnen der Standplan mit einer Ausstellerliste und die
detaillierten Ausstellerinformationen inkl. Bestellformularen für Standequipment und -technik zugesandt.

3. Verhaltenskodizes
Die Veranstalter wünschen ein konfliktfreies Werbeumfeld und behalten sich daher vor, Werbemaßnahmen abzusagen.
Bitte beachten Sie die Verhaltenskodizes für pharmazeutische und medizintechnische Firmen. Ebenso gilt es, die landesrelevanten
Regularien über die Bewerbung von Medizinprodukten zu befolgen. Beispielhaft seien hier die Richtlinien der/des FSA/AKG/EFPIA,
BVmed/Eucomed, EACCME/CME, Berufsordnungen der Landesärztekammern (national) und die national geltenden Gesetze, z.B.
HWG und international geltenden Gesetze genannt. Gerne besprechen wir mit Ihnen die Leistungen hinsichtlich der (für Sie relevanten)
Kodex- und Compliancerichtlinien.
Entsprechend der Vorgaben des § 20 Abs. (5) FSA-Kodex Fachkreise / der AKG-Richtlinien werden wir auf Anfrage die Bedingung
und den Umfang der Unterstützung durch den Aussteller/ Sponsor bei der Ankündigung und Durchführung der Veranstaltung offenlegen.
Bitte kreuzen Sie den entsprechenden Punkt im Webformular an. 

4. Nennung in den Kongressmedien
Alle Aussteller werden im Industrieprogramm, sowie auf der Industriewebseite namentlich aufgeführt. Weitere Extras können entsprechend des Angebots gebucht werden. 

5. Bestimmungen
Eigene Parallelveranstaltungen in unmittelbarer Nähe zum Kongress sind nur mit einer schriftlichen Genehmigung durch die Interplan
AG gestattet.
Die Interplan AG, in Abstimmung mit der Gesellschaft, behält sich bei unangemeldeten Veranstaltungen, die das Kongressprogramm
oder zugehörige Veranstaltungen gefährden, Maßnahmen vor, die dem Maß der Zuwiderhandlung entsprechend von geringen Vertragsstrafen
bis hin zum vollständigen Ausschluss vom Kongress des verantwortlichen Unternehmens – ohne Kostenkompensation
– reichen können.
Aussteller dürfen sehr gern auf ihre Teilnahme an der Veranstaltung wie folgt hinweisen: Aussteller/Sponsor auf der DOG 2023 vom
28. – 1.10.2023.  Die alleinige Nutzung des DOG-Logos ist nicht gestattet.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im Rahmen der Industrieausstellung auf dem Kongress in
Berlin von Donnerstag bis Sonntag Alkohol frühestens ab 12:00 Uhr ausgeschenkt wird. Wir bitten Sie hiermit freundlich um Beachtung
dieser Vorgabe. Die anderweitige Bewirtung mit Speisen und nicht alkoholischen Getränken wird davon nicht berührt. Wir
halten diese Maßnahme wegen der verstärkten Aufmerksamkeit der Medien bezüglich des Umganges von Ärzten mit Sponsoren im
Rahmen von wissenschaftlichen Fachkongressen für erforderlich.

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Wir bedanken uns für die zahlreichen Buchungen im Rahmen der DOG!

Da wir uns weiterhin im Platzierungsverfahren befinden und noch einige Standflächen zuteilen müssen, haben wir den Anmeldeschluss vorgezogen. Bei Interesse an einer Ausstellungsfläche schreiben Sie uns gerne persönlich an! Sollten nach Beendigung der laufenden Platzierung noch Flächen verfügbar sein, geben wir diese selbstverständlich wieder in den Verkauf.

Vielen Dank für Ihre Verständnis!